Zehn Thesen zum Gedenken als Kritik

  1. Wir müssen darüber nachdenken, wie Shlomo Lewin und Frida Poeschke, die am 19.12.1980 in Erlangen von einem Antisemiten ermordet wurden, heute legitimerweise gedacht werden kann. Am Beginn dieser Überlegung steht die Unterscheidung von individueller Trauer und öffentlichem Gedenken. Als individuelle Trauer verstehen wir die psychische Verarbeitung eines Verlustes, beispielsweise des Todes einer oder mehrerer Personen. Als öffentliches Gedenken verstehen wir die überindividuelle Auseinandersetzung, beispielsweise, aber nicht ausschließlich, mit dem Tod einer oder mehrerer Personen, bei der Ereignissen jeweils gesellschaftliche, politische, historische Bedeutungen zugewiesen werden. Diese Form der Auseinandersetzung und insbesondere diese Zuweisung von Bedeutung verfolgt immer einen Zweck.
  2. Kollektives und öffentliches Gedenken unterscheidet sich von der individuellen Trauer dadurch, dass es stets auch – bewusst oder unbewusst – Mittel für politische oder gesellschaftliche Zwecke, also solche, die außerhalb des eigentlichen Ereignisses und seiner individuellen Verarbeitung liegen, ist. Vor diesem Hintergrund müssen wir davon ausgehen, dass jedes Gedenken als öffentliche Auseinandersetzung mit spezifischer Zielsetzung den eigentlichen Vorfall und damit den Anlass zur individuellen Trauer instrumentalisiert, also zum Mittel macht. Im Gegensatz zur individuellen Trauer ist öffentliches Gedenken somit auf Legitimation angewiesen und damit kritisierbar.
  3. Als entscheidender Faktor für die Bewertung einer bestimmten öffentlichen Gedenkpraxis muss dann deren konkret visierter Zweck betrachtet werden. Das heißt: nicht die Instrumentalisierung an sich, sondern nur ihr Zweck kann Ansatzpunkt der Kritik sein. Daraus ergibt sich, dass es normativ unterscheidbare Formen des Gedenkens geben muss, also legitimes und illegitimes Gedenken. Es schließt sich notwendig die Frage danach an, was illegitimes Gedenken ist. Sofern bestehende und verbreitete Formen des Gedenkens sich als illegitim erweisen, ist weiter zu fragen, wieso diese existieren und wie sie vorherrschend werden. Gleichzeitig steht zur Diskussion, woran legitimes Gedenken orientiert und wie es gestaltet werden kann.
  4. Der Mord ist die letzte Konsequenz der Negation des Individuums. Angelegt ist diese Negation bereits in der Ideologie. Noch vor der Möglichkeit, über die Freiheit des Individuums überhaupt zu sprechen, steht dessen unveräußerliches Recht darauf, dass sein Leben von niemandem zu nehmen ist – es geht allem Politischen voraus. Einzig legitimer Zweck öffentlichen Gedenkens – also der Instrumentalisierung – kann nur sein, zu verhindern, dass ähnliches noch einmal geschieht. Dazu gehört, den Tod der Personen, denen gedacht wird, als sinnlosen und vermeidbaren Tod – als Ungeheuerlichkeit – auszuweisen und die Bedingungen ihres Todes zu benennen. Folglich kann nur Gedenken, das sich diesen Zweck setzt, also die historischen und aktuellen Bedingungen einer solchen Tat kritisiert und sich die Verhinderung einer Wiederholung zur Aufgabe macht, legitimes Gedenken sein. Es ist solidarisch mit den Opfern und kritisch gegenüber den Verhältnissen, die sie in den Stand des Opferseins versetzt haben.
  5. Als illegitime – weil unkritische – Formen des Gedenkens, wären in Konsequenz solche zu bestimmen, deren Zweck die Verleugnung der Bedingungen der Tat oder ihres Fortbestehens, die eigene Entlastung, oder die Verfälschung des Geschehenen notwendig bedingt. Verleugnung der Ursachen und ihres Fortbestehens, Verweigerung der Selbstreflexion und Revision der Geschichte tragen durch Verschleierung zur Reproduktion der Bedingungen der Tat bei und ermöglichen so die Wiederholung des Geschehenen. Öffentliches Gedenken in diesem Sinne kann der Wiederholung etwas entgegensetzen wollen, ist aber nicht in der Lage dazu. Das heißt, dass das bewusst formulierte Ziel des Gedenkens zwar sein kann, eine ähnliche Tat um jeden Preis zu verhindern, dass aber dennoch einerseits die Bedingungen nicht erkannt oder nicht angemessen kritisiert werden können, und/oder dass sich andererseits, unabhängig vom Bewusstsein der Gedenkenden, ein ganz anderer Zweck verwirklicht.
  6. Es schließt sich notwendig die Frage an, wieso es illegitimes Gedenken gibt und wieso es sich gesellschaftlich durchsetzen kann. Gedenken ist umkämpft, weil Interpretationen umkämpft sind. Wie gedacht wird, hängt davon ab, wie eine Tat interpretiert wird, also mit welcher gesellschaftlichen, historischen und politischen Bedeutung sie in Verbindung gebracht wird. Auch der Zweck des Gedenkens, also warum gedacht wird, kann von dieser Interpretation abhängig sein. Allerdings geht der Zweck des Gedenkens (oder gerade des Nicht-Gedenkens) der Interpretation der Tat voraus und und beeinflusst ihre inhaltliche Ausprägung. Das könnte bedeuten, dass Ereignisse aus politisch-strategischen Gründen bewusst falsch interpretiert, oder entscheidende Aspekte dethematisiert, zugespitzt oder verleugnet werden. Allerdings scheint es nicht hinreichend, solcherlei bewusst strategischen Umgang mit Gedenken grundsätzlich zu unterstellen. Zumal eine umfassende Gültigkeit dieser Unterstellung angesichts der umseitigen Bekundung guten Willens bei den meisten öffentlichen Gedenken und der anteiligen Aufnahme kritischer Elemente in das Gedenken nicht wirklich plausibel erscheint. Um die Praxis des öffentlichen Gedenkens in ihrer Widersprüchlichkeit und die Möglichkeit der Durchsetzung des falschen Gedenkens auch gegen den guten Willen der Einzelnen genauer verstehen zu können, müssen also sozialpsychologische Überlegungen miteinbezogen werden. Wenn eine Bemühung um Einsicht in die Bedingungen der Tat, also ihre vernunftgeleitete Interpretation, dazu führen würde, dass ein positives individuelles oder kollektives Selbstbild, oder gar ganze Charakterstrukturen, nicht länger aufrecht erhalten werden können, diese Aufrechterhaltung allerdings psychisch notwendig ist und deshalb in der Interaktion mit der Außenwelt angestrebt wird, dann muss schon die vernunftgeleitete Interpretation selbst abgewehrt werden. Einzusehen, dass es eine antisemitische Gesellschaft ist, die antisemitische Morde ermög
    licht, würde die Kritik des Kollektivs, das wesentlich für die eigene narzisstische Zufuhr sorgt, notwendig machen. Dass sich von dieser Gesellschaft die Einzelnen nicht ausnehmen können, würde Selbstreflexion notwendig machen.
  7. Besonders deutlich lässt sich was bisher über das falsche Gedenken gesagt wurde an Formen des offiziellen, beziehungsweise des nationalen Gedenkens nachvollziehen, da deren Zweck immer die Legitimierung des eigenen Kollektivs und der eigenen Institutionen, also kollektive Selbstvergewisserung sein muss. Die Aufrechterhaltung dieses legitimen Bildes des Kollektivs ist nicht nur den Institutionen und ihren RepräsentantInnen, sondern auch die einzelnen Subjekten ein Anliegen. Dieses Anliegen kann sowohl bewusst, als auch unbewusst im zuvor beschriebenen Sinne sein. Institutionelle und individuelle Praxis stützen sich gegenseitig. Der verfolgte Zweck, die Erhaltung des positiven kollektiven Selbstbildes, die über die sozialpsychologische und die legitimatorische Ebene hinaus auch ökonomische Vorteile hat, kann mit dem legitimen Ziel des „Nie wieder!“ in Konflikt geraten. Beispielsweise, wenn gerade die Benennung der Bedingungen der Tat oder ihres Fortbestehens – das Fortleben antisemitischen Potentials in der Gesellschaft und ihren Subjekten – der kollektiven Selbstvergewisserung entgegenstehen. Besonders in Deutschland bedeutet dies, dass zum offiziellen, beziehungsweise nationalen Gedenken auch die Abgrenzung von der als schmerzhaft empfundenen nazistischen Vergangenheit und so die Performance einer kollektiven Läuterung gehört. So wird die Interpretation jedes neonazistischen Mordes von dieser Abgrenzung und der kollektiven Selbstvergewisserung bestimmt.
  8. Unter Berücksichtigung der Ursachen und Folgen falscher Formen des Gedenkens muss der Inhalt oder der Modus kritischen Gedenkens dann sein: a) das Erkennen der Bedingungen des Vorfalls, sowie der Bedingungen der Interpretation des Vorfalls b) die Kritik dieser Bedingungen und aller Praxis die sie reproduziert c) die politische Arbeit (Bildungsarbeit, Intervention in öffentliche Gedenkpraxis, Öffentlichkeitsarbeit) gegen sie.
  9. Konkret bedeutet dies für unser Anliegen, also für ein kritisches Gedenken an die antisemitische Ermordung von Frida Poeschke und Shlomo Lewin, (1) die Auseinandersetzung mit Antisemitismus, verstanden als Analyse und Kritik seiner historischen und aktuellen Erscheinungsformen. (2) Weiterhin die Auseinandersetzung mit rechten Strukturen, also den konkreten TäterInnen und UnterstützerInnen. (3) Sowie mit staatlichen Strukturen, deren Verstrickungen in die Tat und ihrer Rolle im Nachgang, sowohl was die Interpretation, als auch was die Aufklärung der Tat betrifft; mit offiziellem Gedenken, das der nationalen Selbstbestätigung verpflichtet ist. (4) Es bedeutet auch die Dokumentation und die eigene politische, historische, sowie gesellschaftliche Deutung der Tat und ihrer Bedingungen. Gerade weil die Interpretation solcher Taten umkämpft ist, erscheint sie uns als möglicher Ansatzpunkt für die politische Praxis. Kritisches Gedenken, wie wir es bis hierhin ausgeführt haben, bedeutet jedoch nicht zuletzt (5) die kollektive Selbstverunsicherung. Unter dieser Voraussetzung muss auch unser Versuch, dem formulierten kritischen Anspruch an das Gedenken gerecht zu werden, wiederum kritisch gelesen werden und für Weiterentwicklungen und Widerspruch offen bleiben.
  10. Individuelle Trauer will das verlorene Objekt überwinden, die gerissene Wunde schließen. Kollektive Selbstvergewisserung durch falsches Gedenken muss an den Strukturen vorbeisehen, die die Bedingung des Geschehenen sind und hält somit an ihnen fest. Auch sie will das Verlorene – als Objekt – überwinden, allerdings zu unrecht. Sie verweigert auch die narzisstische Kränkung, die eine Einsicht in die eigene Verstricktheit ermöglichen und bedeuten würde. Kritisches Gedenken im Sinne der kollektiven Selbstverunsicherung muss gerade an dem Verlorenen festhalten, am Objekt festhalten, nicht nur als Personen sondern insbesondere als Opfer im Stande ihres Opferseins und sich mit ihnen solidarisch zeigen. Es muss sowohl die Strukturen in den Blick nehmen, die das Geschehene ermöglicht haben, als auch die selbstreflexive Einsicht in die eigene Verstricktheit in die Verhältnisse zu seiner Aufgabe machen.

Neuer Blick auf unsere Thesen für Sammelband zum Halle-Prozess 2022

Zu dem Sammelband “Der Halle-Prozess: Hintergründe und Perspektiven” haben wir einen Beitrag beigesteuert, in welchem wir die vorangestellten Thesen neu verhandelt haben.

Der Sammelband beleuchtet Aspekte des juristischen Verfahrens gegen den rechtsterroristischen Täter des Anschlags in Halle (Saale) am 9. Oktober 2019 und darüber hinaus Hintergründe der Tat und Dimensionen der Betroffenheit. Interviews, Essays und wissenschaftliche Beiträge bieten Zugänge und eröffnen Perspektiven: Welche Berücksichtigung müssen der Antifeminismus und die Frauenfeindlichkeit des Anschlags finden? Welche Bedeutung hat die Praxis, den Namen des Täters nicht zu nennen? Welche Rollen spielen kritisches Erinnerung und Gedenken? Wie finden wir Formen praktischer Solidarität gegen Antisemitismus und Rassismus?